Welche formalen Voraussetzungen gibt es für die Bewerbung?
Studierende können sich bewerben, sobald sie eine hinreichende Anzahl aussagekräftiger Leistungsnachweise aus dem Studium vorlegen können. Späteste Zeitpunkte der Bewerbung sind:
- Ende des 3. Semesters für Studierende an Fachhochschulen
- Ende des 4. Semesters für Studierende an Unis
- Ende des 2. Semesters für Studierende eines Bachelor-Studiengangs
- Ende des 4. Semesters, wenn direkt im Anschluss an einen Bachelor- ein Master-Studiengang geplant ist.
EU-Ausländer sowie Studierende aus Rumänien und Bulgarien können sich unabhängig von § 8 BAföG bewerben, Personen anderer Herkunft müssen nach § 8 BAföG förderberechtigt sein. Ob Du diese Voraussetzung erfüllst, erfährst du beim Studentenwerk deiner Hochschule. In der Promotionsförderung gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit. Promovenden sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung am Anfang ihrer Dissertation stehen.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Das steht alles in dem Bewerbungsformular, welches Du Dir hier herunterladen kannst. Promovierende benutzen bitte dieses Formular.
Wo bewerbe ich mich?
Studierende bewerben sich beim nächsten Vertrauensdozenten. Für unsere Gruppe ist das Professor Bonath:
Prof. Dr.-Ing. Werner Bonath
Fachhochschule Gießen-Friedberg
Fachbereich Elektro- und Informationstechnik
Wiesenstraße 14
35390 Gießen
Promovenden bewerben sich bei der Geschäftsstelle in Berlin.
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Studienförderwerk Klaus Murmann
Breite Straße 29
10178 Berlin
Gibt es feste Bewerbungszeiträume?
Ja, und zwar zweimal im Jahr. Über den Einsendeschluss kannst du dich auf dieser Seite oder auf unseren Informationsveranstaltungen erkundigen.
Welche Eigenschaften sind der sdw wichtig?
Der sdw sind folgende Kriterien wichtig:
- Leistung: Man sollte überdurchschnittliche Leistungen an der Uni oder Fachhochschule erbringen. Das heißt allerdings nicht, dass man das Abitur mit 1,0 und auch alle Prüfungen an der Uni mit 1 bestanden haben muss.
- Gesellschaftliches Engagement (z.B. Gremienarbeit an der Hochschule, Mitwirkung in Vereinen oder in einer Partei, ehrenamtliches Engagement in der Kirche oder sozialen Einrichtungen)
- Zielstrebigkeit
- Soziale Kompetenz
- Allgemeinbildung
- Fähigkeit zu vernetztem Denken
- Kommunikative Fähigkeiten
Was passiert nach der schriftlichen Bewerbung?
Die Studierenden mit den überzeugendsten Bewerbungen werden zu einem Vorauswahlgespräch nach Wetzlar oder Gießen eingeladen. Dieses Vorauswahlgespräch besteht aus einem Gespräch mit Professor Bonath (unserem Vertrauensdozenten) und Dr. Roth (unserem Vertrauensmanager) und einem Gespräch mit einem oder zwei Stipendiaten. In den Gesprächen werden Fragen zur schriftlichen Bewerbung gestellt. Außerdem versuchen wir uns ein Bild darüber zu machen, ob der Bewerber zur sdw und Stipendiatengruppe passt.
Ist diese Hürde gemeistert, wird man zu einem zweitägigem Assessment Center nach Berlin eingeladen. Einen Erfahrungsbericht findest du hier. Der Ablauf ist auch bei den Bewerbungsverfahren für Studierende ähnlich.
Wie sieht die finanzielle Förderung aus?
Während der Grundförderung erhält man einkommensunabhängig 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich kann man einkommensabhängig bis zu 525 Euro finanzielle Förderung, einen Familienzuschlag von 155 Euro und einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Während der Promotion beträgt der Förderungshöchstsatz 1050 Euro. Zusätzlich erhält man eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro und gegebenenfalls einen Familienzuschlag von 155 Euro. Im Unterschied zum BAföG muss man das Stipendium nach dem Studium nicht zurückzahlen. Außerdem sind die Kriterien der Stipendiumsberechnung anders als beim BAföG. Dadurch erhält man in der Regel etwas mehr Geld.
Gibt es noch weitere Förderangebote?
Neben der finanziellen Förderung gibt es die ideelle Förderung. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot soll die Stipendiaten in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützen. Dabei wird auf folgende Schwerpunkte besonderer Wert gelegt:
- Vermittlung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge
- Förderung von Problemlösungs- und Methodenkompetenz
- Förderung von Kreativität, Eigeninitiative und Verantwortung
- Förderung interdisziplinären Denkens und Arbeitens
Wird ein Auslandsaufenthalt gefördert?
Zusätzlich zum laufenden Stipendium erhält man einen Auslandszuschlag, dessen Höhe vom besuchten Land abhängt. Reisekosten und Auslandskrankenversicherung werden vollständig oder teilweise erstattet. Die Kursgebühren bei Sprachkursen werden teilweise oder vollständig erstattet und auch Studiengebühren abhängig von der finanziellen Lage der sdw.
Wer ist in einer Stipendiatengruppe?
Eine Stipendiatengruppe besteht aus den Stipendiaten einer Stadt oder, wie im Fall Gießen, Marburg und Friedberg, Stipendiaten aus einer Region. Die Stipendiatengruppen werden von jeweils einem Vertrauensdozenten und einem Vertrauensmanager unterstützt. In unserem Fall sind das Professor Bonath (Vertrauensdozent) und Dr. Roth (Vertrauensmanager).
Was macht ihr denn so?
Wir treffen uns einmal im Monat und engagieren uns in Bereichen, die uns interessieren. Dies kann z.B. aus der Organisation von Seminaren, Kamingesprächen, oder sonstiger Veranstaltungen bestehen. Daneben beschäftigen wir uns regelmäßig mit unserer Internetpräsenz, Anwerbung neuer Stipendiaten und dem regionalen Auswahlverfahren. In den Semesterferien sind unsere Treffen häufig informell. Wir gehen Schlittschuhlaufen, Grillen, auf Karnevalssitzungen …